Honorar und Kostenübernahme

Für privat Versicherte und Selbstzahler:

Die Gebühren für therapeutische Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Bitte wenden Sie sich direkt an ihre Versicherung oder Beihilfe, um sicherzustellen, welche Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Je nach individuellem Versicherungsvertrag kann eine private Zuzahlung erforderlich sein. 

Die ersten fünf Sitzungen gelten als probatorische Sitzungen und können meist ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden. 

Ab der sechsten Sitzung ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe für Beamte erforderlich. Den Antragsprozess übernehme wir gerne für Sie. Für Selbstzahler ist keine Antragstellung zur Kostenübernahme erforderlich, und die Krankenversicherung ist in keiner Weise involviert. Die Gesprächstermine können möglicherweise als psychologische Beratung oder Coaching abgerechnet werden, was insbesondere bei berufsbezogenem Bezug auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Das Coaching Honorar wird individuell festgelegt.

 

Für gesetzlich Versicherte:

Die Kosten für Behandlungen in einer Privatpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unsere Leistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen.

 

Coaching:

Die Kosten für Coaching werden individuell festgelegt und direkt vereinbart. Eine Beteiligung der Krankenkasse ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen können die Ausgaben für beruflich orientiertes Coaching steuerlich geltend gemacht werden.

©2024 Julia Rauthmann. Alle Rechte vorbehalten.

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